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Unterwegs im Biosphärenreservat Bliesgau: Gruppenangebote

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Auf Entdeckungsreise im Biosphärenreservat Bliesgau unterwegs sein und wertvolle Buchenwälder und eindrucksvolle Auenlandschaften erleben.

Reisebedingungen -

Reisebedingungen - Organisatorisches zu Gruppenreisen Stand 1.1.2019 benen Ort des Beginns der Führung an, so kann der Gästeführer, soweit er nicht von seinem Recht zur Absage der Führung Gebrauch macht, ein Entgelt entsprechend den Angaben hierzu in der Preisliste für die Wartezeit über 30 Minuten hinaus je angefangener ½ Stunde verlangen. 8.4. Der Gast, bzw. der Beauftragte des Gruppenauftraggebers sind verpflichtet, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistungen sofort gegenüber dem Gästeführer anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen des Gästeführers ergebenden Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt. 8.5. Zu einem Abbruch, bzw. einer Kündigung der Führung nach Beginn der Führung sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Gästeführers erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs, bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Gewährleistungsansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers im Falle einer mangelhaften Durchführung der Gästeführung bleiben hiervon unberührt. 9. Alternative Streitbeilegung; Gerichtsstand 9.1. Der Gästeführer bzw. der SPT weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für diese verpflichtend würden, informieren sie die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hingewiesen. 9.2. Soweit eine vollständige Bezahlung vor Ort an den Gästeführer bzw. den SPT vereinbart ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Ort der Gästeführung. 9.3. Der Gast, bzw. der Auftraggeber können Klagen gegen den Gästeführer, bzw. den SPT nur an deren allgemeinen Gerichtsstand erheben. 9.4. Für Klagen des Gästeführers, bzw. des SPT gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der allgemeine Gerichtsstand des Gastes, bzw. des Auftraggebers maßgeblich. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder haben der Gast, bzw. der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Gästeführers, bzw. des SPT deren Wohn- bzw. Geschäftssitz. II. Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Tagesangeboten der Saarpfalz – Touristik für Buchungen ab dem 01.07.2018 Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Zweckverband Saarpfalz-Touristik, nachfolgend „SPT“ abgekürzt, des bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Führungen, Halbtages- und Tagesfahrten aus dem Gästeprogramm des SPT (SPT Urlaubs- und Freizeitangebote und Gruppenangebote). Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! 1. Stellung von SPT; anzuwendende Rechtsvorschriften 1.1. SPT erbringt die ausgeschriebenen Tagesangebote als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers. 1.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen SPT und dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber finden in erster Linie die mit SPT getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung. 1.3. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit SPT anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit SPT ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 1.4. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf Tagesangebote von SPT, die gemäß § 651a Abs. 5 Nr. 2 BGB weniger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtung umfassen (Tagesreisen) und deren Reisepreis 500 Euro nicht übersteigt. Auf Reiseverträge und Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleistungen beinhalten, finden die Reisebedingungen von SPT Anwendung. 2. Vertragsschluss 2.1. Für alle Buchungen von Tagesangeboten gilt: a) Buchungen werden mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen. b) Grundlage des Angebots von SPT und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Tagesangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von SPT vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt. d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 2.2. Buchungen von Tagesangeboten sind unmittelbar für den Kunden verbindlich und führen bereits durch die telefonische oder mündliche Bestätigung von SPT zum Abschluss des verbindlichen Tagesangebotsvertrages. Der Vertrag kommt also mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch SPT zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. 2.3. SPT weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt. 3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse 3.1. Die geschuldete Leistung von SPT besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. 3.2. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit SPT, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird. 3.3. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von SPT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt. 3.4. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben. 3.5. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt: a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt. b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit SPT. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist. c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und SPT vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen. 4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten 4.1. Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein. 4.2. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des vereinbarten Preises für das Tagesangebot zur Zahlung fällig. Abweichend hiervon wird keine Anzahlung verlangt, wenn der Preis für das Tagesangebot € 100,-- nicht übersteigt. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Beginn des Tagesangebots fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 14 Tage vor Beginn des Tagesangebots ist der gesamte Preis sofort zahlungsfällig, sofern nicht abweichend hiervon mit SPT vereinbart ist, dass der Gesamtbetrag vor Fahrtantritt in bar beglichen werden kann. 4.3. Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und SPT zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt: a) Leistet der Kunde den Preis für das Tagesangebot bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollständig, so ist SPT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe nachstehender Ziffer 5 zu fordern. b) Ohne vollständige Bezahlung des Tagesangebotspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen. 5. Kündigung und Rücktritt durch den Kunden bzw. den Auftraggeber und durch SPT 5.1. Der Kunde bzw. Auftraggeber kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss jedoch in jedem Fall in Textform erfolgen. Kosten des Rücktritts werden in der Regel wie folgt fällig: • bis 30 Tage vor dem vereinbarten Beginn des Tagesangebots 10% des Preises • bis 20 Tage vor dem vereinbarten Beginn des Tagesangebots 25% des Preises • bis 10 Tage vor dem vereinbarten Beginn des Tagesangebots 50% des Preises • bis 6 Tage vor dem vereinbarten Beginn des Tagesangebots 75% des Preises • ab dem 5. Tag vor dem vereinbarten Beginn des Tagesangebots und bei Nichtteilnahme 90% des Preises 5.2. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, SPT nachzuweisen, dass SPT überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Entschädigungspauschalen. 5.3. SPT behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit SPT nachweist, dass SPT wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbestandteile des Tagesangebots seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht SPT einen solchen Anspruch geltend, so ist SPT verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5.4. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von SPT sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt. 5.5. Sind mit SPT bei Gruppenbuchungen variable Teilnehmerzahlen vereinbart worden, so hat der Kunde dem SPT in Textform bis 3 Wochen vor dem vereinbarten Beginn des Tagesangebots Mitteilung über die endgültigen Teilnehmerzahlen zu machen. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht oder nicht rechtzeitig, so kann SPT den Zahlungsanspruch entsprechend Ziff. 5.1 – 5.4 geltend machen. 6. Haftung von SPT; Versicherungen 6.1. Eine Haftung von SPT für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden von SPT nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde. 6.2. SPT haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben, oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von SPT ursächlich oder mitursächlich war. 6.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Leistungsrücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen. 7. Rücktritt von SPT wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 7.1. SPT kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch SPT muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Tagesangebote oder bestimmte Arten von Tagesangeboten, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein. b) SPT hat die Mindestteilnehmerzahl und die spätesten Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen c) SPT ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage des Tagesangebots unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass das Tagesangebot wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt von SPT später als 14 Tage vor Beginn des Tagesangebots ist unzulässig. 7.2. Wird die Tagesangebotsleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Tagesangebotspreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 8. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung 8.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SPT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann SPT nur am Sitz von SPT verklagen. 8.2. Für Klagen von SPT gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von SPT vereinbart. 8.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und SPT anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 8.4. SPT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass SPT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für SPT verpflichtend würde, informiert SPT die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. SPT weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/ consumers/odr hin. © Urheberrechtlich geschützt, Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart/München 2017 - 2018 Reisebedingungen - Organisatorisches zu Gruppenreisen Stand 1.1.2019 30 31 Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter www.saarpfalz-touristik.de/Datenschutz

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