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Studienführer Weiterbildung WS 2019/2020

Dieser Studienführer Weiterbildung gibt einen Überblick sowohl über die weiterführenden Studienangebote der Universität als auch über das Gasthörerstudium, dazu gehören: ein umfangreiches Fremdsprachenprogramm sowie eine große Anzahl von Seminaren, Kolloquien und anderen weiterbildenden Veranstaltungen. Über eventuelle Zulassungsbeschränkungen informiert Sie diese Broschüre soweit möglich, zusätzliche Auskünfte erhalten Sie bei den angegebenen Adressen

Gasthörerstudium I.3

Gasthörerstudium I.3 Informationen zum Gasthörerstudium 3.1 Allgemeines 3.1.1 Das Gasthörerstudium Das Gasthörerstudium bietet wissenschaftlich Interessierten die Möglichkeit sich aus vielen hundert für Gasthörer* geöffneten Lehrveranstaltungen ein individuelles Programm zusammenzustellen. Welche und wie viele Veranstaltungen Sie besuchen, bleibt allein Ihrer Wahl überlassen. Selbstverständlich können Sie darüber hinaus auch andere Weiterbildungsveranstaltungen der Universität in Anspruch nehmen, wenn Sie die in diesem Studienführer genannten Bedingungen (z. B. unter Umständen Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr) erfüllen. Welche Veranstaltungen für Gasthörerstudierende zugänglich sind, entnehmen Sie bitte dem vorliegenden STUDIENFÜHRER WEITERBILDUNG. Einer gesonderten Genehmigung durch die anbietenden Dozenten bedarf es bei diesen Veranstaltungen in der Regel nicht mehr. Wenn Sie eine Bescheinigung für die von Ihnen absolvierten Veranstaltungen wünschen, so wenden Sie sich an das Zentrum für lebenslanges Lernen. Wie werden Sie Gasthörer? Um Gasthörer zu werden, ist es erforderlich sich einzuschreiben. Die Anmeldeformulare für ein Gasthörerstudium erhalten Sie im Studierendensekretariat, Gebäude A4 2 oder beim Zentrum für lebenslanges Lernen. Waren Sie bereits im letzten Semester eingeschrieben, erhalten Sie die Unterlagen automatisch. Wenn Sie über TWA/Brückenkursausfälle oder Änderungen informiert werden möchten, bitten wir Sie, sich über unsere Online Kursanmeldung für die jeweiligen Brückenkurse und TWAs anzumelden. (www.uni-saarland.de/zell) Die Einschreibung als Gasthörer induziert nicht die Kursanmeldung. Die Anmeldung zu den Brückenkursen und TWA´s erfolgt ausschließlich über das Online Anmeldeformular auf unserer Homepage (siehe Seite 42/43). Kontakt: Zentrum für lebenslanges Lernen Tel.: (06 81) 302 - 35 33 Geb. A4 2, 2. OG Zimmer 2.13.1 Internetseite: www.uni-saarland.de/zell *Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im vorliegenden Studienführer nur die männliche Form verwendet. 22

Informationen zum Gasthörerstudium 3.1.2 Die Gasthörergebühr Die Gebühr für Gasthörer (§ 1 Nr.4) beträgt pro Semester: 1. Für Ersteinschreiber, die sich zur Orientierung zunächst ausschließlich im Brückenkursangebot des Zell bewegen beträgt die Gebühr bei einer Teilnahme bis 4 SWS 80 Euro mit Versicherungsbeitrag 81,30 Euro. Für alle anderen gilt: 2. Bei einer Teilnahme bis 6 SWS (1-3 Veranstaltungen) beträgt die Gebühr 110,- Euro mit Versicherungsbeitrag 111,30 Euro. 3. Bei einer Teilnahme von mehr als 6 SWS (mehr als 3 Veranstaltungen), sowie für die Teilnahme an Zertifikaten 155,- Euro mit Versicherungsbeitrag 156,30 Euro. Die Zahlung der Gebühr für Gasthörer entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung von Gebühren für die Teilnahme an sonstigen Weiterbildungsveranstaltungen gemäß der Gebührenordnung. Zusätzlich wird auf jeder Gebührenstufe ein Versicherungsbeitrag in Höhe von 1,30 Euro erhoben. Anmerkung Im Zweifelsfall erfolgt die Einstufung in eine Gebührenstufe durch das Zentrum für lebenslanges Lernen. Für die Einschreibung sind notwendig (Anmeldeformulare): 1. Ihr Antrag auf Immatrikulation als Gasthörer (mit Angabe der aus dieser Broschüre ausgewählten Lehrveranstaltungen), 2. der Gasthörerschein (ebenfalls mit den ausgewählten Lehrveranstaltungen), 3. ein Überweisungsbeleg über 81,30 €, 111,30 € oder 156,30 € (dies ist die Gasthörergebühr in Höhe von 80 € bzw. 110 € oder 155 € sowie der Versicherungsbeitrag von 1,30 €) auf das Konto der Universität des Saarlandes, zu Gunsten des Titels: 824 00 00, Verwendungszweck: Bei Ersteinschreibern: Ihren Namen und Geburtsdatum, sowie bei Wiedereinschreibern die Matrikelnummer. IBAN: DE19 5919 0000 0000 33 0000; (BIC) SWIFTCODE: SABA DE 5 S Ihre Einschreibung ist nur möglich, wenn die Unterlagen von Ihnen vollständig ausgefüllt vorgelegt werden. Durch die Einschreibung erhalten Sie den Status eines Gasthörers der Universität des Saarlandes. Auf Ihrem Gasthörerschein können Sie sich die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen bestätigen („testieren“) lassen. 23

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  • Seite 9 und 10: Inhaltsverzeichnis 2.9 Zertifikat I
  • Seite 11 und 12: Wissenschaftliche Weiterbildung Bes
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  • Seite 15 und 16: Studierendensekretariat 2.2 Studier
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  • Seite 25 und 26: Studierendensekretariat 3.1.3 Rück
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  • Seite 37 und 38: Informationen Studierendensekretari
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  • Seite 41 und 42: 3.4.6 Shuttlebus Für eingeschriebe
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    Studierendensekretariat Brückenkur

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    Studierendensekretariat Brückenkur

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    Techniken wissenschaftlichen Studie

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    Techniken wissenschaftlichen Studie

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    Optionalbereich der Philosophischen

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    Steuerrecht für Studierendensekret

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    Fachkraft für inklusive Pädagogik

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    Fachkraft für inklusive Studierend

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