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POPSCENE Queer Sonderausgabe 2023

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Überblick der Rechte in

Überblick der Rechte in Deutschland 24 Selbstbestimmt trans- und intergeschlechtlich Geschlechtliche Vielfalt muss akzeptiert werden. Eine Vornamens- und Personenstandsänderung soll mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt ermöglicht werden; ohne Zwangsberatungen, Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren. Zudem muss dem Grundrecht intergeschlechtlicher Menschen auf körperliche Unversehrtheit endlich Geltung verschafft werden. Seit dem 09. Mai 2023. liegt der offizielle Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz nach der Ressortabstimmung den Verbänden zur Stellungnahme vor. Damit startet die zivilgesellschaftliche Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren. LSBTI in die Verfassung - Artikel 3 im Grundgesetz ergänzen Der Gleichbehandlungskatalog in Art. 3 Abs. 3 GG war 1949 die demokratische Antwort auf die nationalsozialistische Selektions- und Verfolgungspolitik. Homosexuelle waren von dieser Antwort damals noch ausgeschlossen. Das Grundgesetz hat sie lange Zeit nicht einmal vor ÜBERBLICK DER RECHTE IN DEUTSCHLAND

schweren Menschenrechtsverletzungen wie der Strafverfolgung nach § 175 StGB geschützt. Es ist überhaupt nicht begründungsbedürftig, warum die sexuelle Identität in den speziellen Diskriminierungsschutz des Art. 3 Abs. 3 ausdrücklich hineingehört. Es ist begründungsbedürftig, dass sie da immer noch nicht drin ist. Blutspenden Männer, die Sex mit Männern haben, sollten nicht von der Blutspende ausgeschlossen werden, wenn sie nur geschützte Sexualkontakte mit anderen Männern hatten und HIV-negativ sind. Die explizite Nennung von trans* Personen als eigene "Risikogruppe" ist stigmatisierend und muss gestrichen werden. Für die zeitlich befristete Rückstellung von der Blutspende muss das individuelle Risikoverhalten maßgeblich sein. Die gleiche Sicherheit von Blutkonserven lässt sich auch ohne Diskriminierung gewährleisten. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am 10.1.2023 berichtete, kündigte der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an, das Transfusionsgesetz für die Blutspende ändern zu wollen. Mit der Änderung soll die Bundesärztekammer verpflichtet werden, die Blutspenderichtlinien anzupassen und die Diskriminierung von Männern, die Sex mit anderen Männern haben (MSM), bei der Blutspende bis zum 1. April 2023 zu beseitigen; andernfalls nimmt Lauterbach die Regelung gesetzlich in die Hand. Regenbogenfamilien anerkennen Tausende Kinder wachsen in Regenbogenfamilien auf, d.h. Familien, in denen mindestens ein Elternteil lesbisch, schwul, bisexuell, trans- bzw. intergeschlechtlich ist. Regenbogenfamilien müssen in ihrer Vielfalt als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität respektiert und rechtlich abgesichert werden - dafür setzt sich der LSVD seit vielen Jahren ein. Leider hat der Gesetzgeber aber die Chance vertan, mit dem Eheöffnungsgesetz auch die notwendigen Anpassungen im Abstammungsrecht vorzunehmen, die wir als LSVD seit vielen Jahren fordern und die ebenso in der juristischen Fachöffentlichkeit auf nationaler und europäischer 25 Ebene diskutiert und insbesondere hinsichtlich der Abschaffung der Stiefkindadoption durch eine Mitmutterschaft ab Geburt befürwortet werden. Hasskriminalität bekämpfen Allein der Anblick einer Drag Queen, einer trans* Person oder eines lesbischen oder schwulen Paares kann Gewalttäter motivieren, brutal zuzuschlagen. Aus solchen Taten spricht Hass. Wenn vor jedem verliebten Blick, vor einer Umarmung, vor einem Kuss im öffentlichen Raum zuerst die Umgebung gecheckt werden muss, ist das eine erhebliche Einschränkung von Freiheit. In Deutschland bestehen eklatante Forschungslücken im Hinblick auf LSBTI-feindliche Hasskriminalität. Für die Innenministerien in Bund und Ländern ist das offenbar bis heute kein relevantes Thema. Diese Ignoranz muss ein Ende haben. Nationalen Aktionsplan verabschieden Homophobie und Transfeindlichkeit in Wort und Tat sind das Gegenteil von Respekt. Der Kampf gegen LSBTI-Feindlichkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Alle Institutionen und gesellschaftlichen Gruppen sind aufgerufen, sich daran zu beteiligen. Seit vielen Jahren fordert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) einen wirksamen Nationalen Aktionsplan gegen LSBTI-Feindlichkeit und für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Queere Geflüchtete anerkennen In zahlreichen Ländern dieser Welt droht Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie queeren Menschen (LSBTI) Gefahr für Freiheit, Leib und Leben. Einige fliehen vor Verfolgung und Unterdrückung nach Deutschland. Sie müssen in unserem Land Aufnahme, Schutz und angemessene Unterstützung finden. Als Bürgerrechtsverband verteidigt der LSVD mit Nachdruck das Grundrecht auf Asyl und die Schutzrechte, die in der Genfer Flüchtlingskonvention verbrieft sind. (Quelle der Texte: LSVD Bund) ÜBERBLICK DER RECHTE IN DEUTSCHLAND

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