ANZEIGE JOBS SCHRIFTFORM DER KÜNDIGUNG Papier mit Unterschrift Gerade durch die ganze Digitalisierung geht es manchmal unter, dass noch Rechtgeschäftes gibt die einer bestimmen Form bedürfen. Auch wenn man mittlerweile als Verbrauche zahlreiche Verträge via Textform kündigen kann, so gilt das für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nicht. Sowohl bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer muss die Schriftform eingehalten werden. Das bedeutet es muss ein Schriftstück erstellt und unterschrieben werden vom Kündigungsberechtigten. Digitale Signatur genüg nicht Um diese Schriftform einzahlten genügt auch keine digitale Signatur, denn die elektronische Form ist explizit ausgeschlossen. ÜBER DIE AUTORIN: Maria Dimartino ist Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkten Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz. Sie ist als Rechtsanwältin und Referentin bundesweit tätig. Mehr unter: jurvita.de Kein Job? Kein Geld? Alles doof? Schau mal hier: JOBS.POPSCENE.CLUB
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