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POPSCENE November 11/20

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JOBS WAS IST EINE

JOBS WAS IST EINE BETRIEBSVEREINBARUNG? Eine Betriebsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber*in und Betriebsrat. Regelungen hierzu finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (§ 77 BetrVG, § 88 BetrVG). Es wird unterschieden zwischen zwingenden Betriebsvereinbarungen und freiwilligen Betriebsvereinbarungen. BETRIEBSRAT Ein Betriebsrat ist die betriebliche Arbeitnehmervertretung im Betrieb und kann gewählt werden sobald mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer*innen beschäftigt werden. WAS KANN DURCH BETRIEBSVEREINBARUNG GEREGELT WERDEN? Durch Betriebsvereinbarungen können Sachverhalte geregelt werden, die dann automatisch für alle Arbeitnehmer*innen des Betriebes gelten- ohne dass die Arbeitnehmer*innen diese mit unterschreiben müssen (sog. zwingende und normative Wirkung). Daher nennt man die Betriebsvereinbarung auch „Gesetz des Betriebes“. Typische Regelungen in Betriebsvereinbarungen sind Sachverhalte der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG oder Themen die den Beschäftigtendatenschutz betreffen: ANZEIGE Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, E-Mail und Internetnutzung, Videoüberwachung, GPS, Einführung von Kurzarbeit etc. GILT FÜR ALLE ARBEITNEHMER*INNEN DES BETRIEBES - AUTOMATISCH! Da die Betriebsvereinbarung automatisch greift, sollten Beschäftigte sich über bestehende Betriebsvereinbarungen informieren. Arbeitgeber haben die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen (schwarzes Brett, Intranet etc.). REGELUNGSSPERRE Bei der Entwicklung von Betriebsvereinbarung ist die sog. Regelungssperre nach § 77 Abs. 3 BetrVG zu beachten, wonach Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen die in Tarifverträgen geregelt werden sind oder üblicherweise geregelt werden nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein dürfen. Ausnahme es gibt etwaige Öffnungklauseln in Tarifverträgen. FAZIT Betriebsvereinbarungen sind wichtige Regelungsgrundlagen im Betrieb, sie gelten für Beschäftigte automatisch. Vor der Entwicklung einer Betriebsvereinbarung sollte man sich umfassend informieren. ÜBER DIE AUTORIN: Maria Dimartino ist Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkten Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz. Sie ist als Rechtsanwältin und Referentin bundesweit tätig. Mehr unter: jurvita.de Kein Job? Kein Geld? Alles doof? Schau mal hier: JOBS.POPSCENE.CLUB

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