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POPSCENE November 11/17

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48 Business Unusual

48 Business Unusual KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE Zum Jahresende wieder ein „Ever-green“. Leider wird es immer wieder von Arbeitnehmern in der Praxis falsch gemacht - daher wieder eine kurze Erinnerung. Sobald ein Kündigungsschreiben übergeben worden ist an den Arbeitnehmer beginnt die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage an zu laufen. Diese muss innerhlab von drei-Wochen beim örtlichen Zuständigen Arbeitgericht erhoben werden. Örtlich zuständig ist das Arbeitsgericht, an dem der Arbeitnehmer üblicherweise arbeitet. In der ersten Instanz besteht kein Rechtsanwaltszwang. D.h. Arbeitnehmer können auch alleine auftreten oder sich durch eine Gewerkschaft vertreten lassen. Bei jedem Arbeitsgericht gibt es auch eine Rechtsantragsstelle, dort wird Personen ohne Rechtsanwalt geholfen eine Klage aufzusetzen. In der Praxis zeigt es sich jedoch, dass das Verhandlungsgeschick eines Rechtsanwaltes und die Erfahrungswerte zu besseren Ergebnissen führen, als wenn ein Arbeitnehmer alleine sich gegen eine Klage wehrt. Bevor jedoch der Arbeitnehmer nichts tut (weil z.B. keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist) und noch Ansprüche gegen den Arbeitgeber bestehen bzw. die Kündigung auf dessen rechtmäßigkeit überprüft werden soll durch einen Richter, ist es durchaus sinnvoll mit Hilfe der Rechtsantragsstelle selbst Klage vor dem Arbeitgericht zu erheben. In der ersten Instanz besteht auch nicht das Risiko, dass man die gegnerischen Rechtsanwaltskosten tragen muss soweit man unterliegt, da hier jeder seine eigenen Kosten zu tragen hat, § 12a ArbGG. Wenn Sie also Streitikeiten bei der Abwicklung eines Arbeitsverhältnis haben z.B. Lohn, Urlaubsansprüche, Zeugnis dann suchen Sie unbedingt innerhalb von 3 Wochen nach erhalt des Kündigungsschreibens einen Rechtsanwalt auf, da diese Streitigkeiten im Rahmen einer Kündigungsschutzklage besser durchsetzbar sind. Über die Autorin: Maria Dimartino ist Rechtsanwältin mit Interessenschwerpunkt Arbeitsrecht. Sie ist als Rechtsanwältin und Referentin bundesweit tätig. Mehr Informationen unter: www.jurvita.de Die regionale Stellenbörse Kein Job? Kein Geld? Alles doof? Schau mal hier: JOBS-IM-SAARLAND.DE & FB.COM/JOBSIMSAARLAND

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