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POPSCENE Mai 05/2020

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Melde- und Nachweispflicht Beschäftigte haben dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. D.h. diese müssen ihren Arbeitgeber frühestmöglich z.B. anrufen und über ihren Arbeitsausfall/Verhinderung informieren, damit der Arbeitgeber notwendige Maßnahmen treffen und eventuell Einteilungen/Schichtpläne umorganisieren kann. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) muss der Arbeitnehmer nach dem Gesetz bei einer AU vorlegen, die voraussichtliche länger als drei Kalendertage andauert. Als Kalendertage gelten alle Tage, d.h. die Wochenenden und Feiertage zählen mit! Der Arbeitgeber ist berechtigt die ärztliche AU-Bescheinigung schon früher zu verlangen, z.B. ab dem ersten Krankheitstag (vgl. § 5 EFZG). Solange keine AU vorliegt, also Beschäftigte ihrer Nachweispflicht nicht nachgekommen sind, ist der Arbeitgeber berechtigt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern. Entgeltfortzahlung und Krankengeld Grundsätzlich hat jeder Beschäftigte Anspruch auf 6-Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber wegen einer Krankheit im Kalenderjahr (§ 3 EFZG, § 611a BGB). Bei einer neuen Erkrankung wird wieder eine max. 6-wöchige Entgeltfortzahlung ausgelöst. Dauert eine Erkrankung länger als 6 Wochen erhalten Beschäftigte Krankengeld von ihrer Krankenkasse (§ 44 SGB V). ÜBER DIE AUTORIN: Maria Dimartino ist Rechtsanwältin mit Interessenschwerpunkten Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz. Sie ist als Rechtsanwältin und Referentin bundesweit tätig. Mehr unter: jurvita.de Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sind beschäftigte in einem 12-Monatszeitraum (kein Kalenderjahr) länger als 6 Wochen erkrankt am Stück oder unterbrochen, so hat der Arbeitgeber diesen ein sog. betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten (§ 167 Abs. 2 SGB IV.) Bei Krankentagen und Informationen zur Krankheit handelt es sich um besonders schützenswerte Kategorien von Daten (Art. 9 DSGVO). Die regionale Stellenbörse Kein Job? Kein Geld? Alles doof? Schau mal hier: JOBS-IM-SAARLAND.DE & FB.COM/JOBSIMSAARLAND

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