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POPSCENE Mai 05/21

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JOBS WAS IST EINE

JOBS WAS IST EINE ARBEITSBESCHEINIGUNG? ANZEIGE Die Arbeitsbescheinigung ist geregelt in § 312 SGB III. Eine Arbeitsbescheinigung benötigen Sie wenn Sie Arbeitslosengeld (ALG I) bei der Agentur für Arbeit beantragen wollen. Diese beinhaltetet Angaben zur Art der Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung sowie Wochenarbeitszeit und Arbeitsentgelt. Arbeitgeber*innen sind verpflichtet auf Verlangen der/des Arbeitnehmer*in eine sog. Arbeitsbescheinigung auszustellen. Die Arbeitsbescheinigung ist grundsätzlich der/ dem Arbeitnehmer*in auszuhändigen oder auf elektronischem Weg direkt an die Agentur für Arbeit zu übermitteln (eService BEA). Verpflichtung des Arbeitgebers Auch die Arbeitsagentur kann von dem/der Arbeitgeber*in eine Auskunft verlangen. Der Vordruck Arbeitsbescheinigung nach §57 SGB II beschränkt sich zum einen auf Angaben zum Ende und zum Grund der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (z.B. zur Prüfung einer Pflichtverletzung). Kann die leistungsberechtigte Person eine Arbeitsbescheinigung nicht vorlegen oder beschaffen oder legt sie den Vordruck dem Arbeitgeber nicht vor, kann die Arbeitsagentur eine Bescheinigung nach §57 SGB II beim Arbeitgeber direkt anfordern. Es handelt sich dabei um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung der/des Arbeitgebers*in. Tipp: Den Vordruck der Arbeitsbescheinigung gibt es im Internet auf der Website der Arbeitsagentur ÜBER DIE AUTORIN: Maria Dimartino ist Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkten Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz. Sie ist als Rechtsanwältin und Referentin bundesweit tätig. Mehr unter: jurvita.de Kein Job? Kein Geld? Alles doof? Schau mal hier: JOBS.POPSCENE.CLUB

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