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ANZEIGE JOBS WAS BEDEUTET BETRIEBSRISIKO? Unter dem Begriff „Betriebsrisiko“ ist ein von der Rechtsprechung entwickelter Grundsatz zu verstehen, bei dem der Arbeitgeber bei Arbeitsausfall (für das er das Risiko trägt) den Arbeitslohn zu bezahlen hat - auch wenn die Leistung aufgrund dieser Umstände nicht erbracht werden kann (vgl. § 615 S. 3 BGB). Das Betriebsrisiko ist mithin das Risiko des Arbeitgebers, seinen Betrieb betreiben zu können. Wann und in welchen Grenzen sich das Betriebsrisiko des Arbeitgebers realisiert, ist gesetzlich nicht geregelt, sondern wird durch die Rechtsprechung geprägt. Nach der bisherigen Rechtsprechung gehören Störungen, bei denen von außen auf Betriebsmittel eingewirkt wird, sowie Fälle höherer Gewalt typischerweise zum Betriebsrisiko z.B. Ausfall von Rohstoffen, Überschwemmung, Brand, Frost etc. Auch behördliche Schließungen können hierunter fallen. Allgemeiner Lockdown ist kein Betriebsrisiko Das BAG entschied mit Urteil vom 13. Oktober 2021 (5 AZR 211/21): Muss der Arbeitgeber seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen Lockdowns zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen, trägt er nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und ist nicht verpflichtet, den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen. Die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung ist hier vielmehr Folge eines hoheitlichen Eingriffs zur Bekämpfung einer die Gesellschaft insgesamt treffenden Gefahrenlage. Es ist Sache des Staates für einen adäquaten Ausgleich zu sorgen z.B. durch Kurzarbeitergeld. ÜBER DIE AUTORIN: Maria Dimartino ist Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkten Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz. Sie ist als Rechtsanwältin und Referentin bundesweit tätig. Mehr unter: jurvita.de Kein Job? Kein Geld? Alles doof? Schau mal hier: JOBS.POPSCENE.CLUB

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