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POPSCENE Februar 02/2020

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KÜNDIGUNG Was nun? Im

KÜNDIGUNG Was nun? Im Zusammenhang mit einer Kündigung gibt es viele Einzelheiten zu beachten. Dieser Beitrag soll einen kurzen Überblick über diese Thematik geben: Kündigung rechtmäßig? Soweit ein Beschäftigungsverhältnis bestanden hat und man eine Kündigung erhält, kann es manchmal sinnvoll sein die Rechtmäßigkeit einer Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies geht mit einer sog. Kündigungsschutzklage. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb drei Wochen nach Zugang der Kündigung schriftlich erhoben werden, § 4 ÜBER DIE AUTORIN: Maria Dimartino ist Rechtsanwältin mit Interessenschwerpunkten Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz. Sie ist als Rechtsanwältin und Referentin bundesweit tätig. Mehr unter: jurvita.de ANZEIGE Kündigungsschutzgesetz (KSchG). In erster Instanz, vor dem Arbeitsgericht, besteht kein Rechtsanwaltszwang, sodass eine Klage auch durch die betroffene Person selbst oder durch zur Hilfenahme der Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht erhoben werden kann. Kündigungsschutzgesetz Das Kündigungsschutzgesetz greift ein, soweit ein Beschäftigungsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber kein sog. Kleinbetrieb i.S.v. § 23 KSchG ist, also in der Regel mehr als 5 (bei Verträgen bis 2003 mit Bestandsschutz) bzw. mehr als 10 Beschäftigte (bei Verträgen ab 2004) beschäftigt. Soweit kein Kündigungsschutzgesetz greift ist eine Kündigung auch überprüfbar auf allgemeine Unwirksamkeitsgründe, Diskriminierung oder Treu und Glauben. Arbeitspapiere Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist darauf zu achten, dass alle benötigten Arbeitspapiere verlangt und erhalten werden z.B. Arbeitsbescheinigung (§ 312 SGB III) für die Arbeitsagentur, Urlaubsbescheinigung, § 6 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) etc. Zeugnis Zudem haben Beschäftigte bei Beendigung Anspruch auf ein (qualifiziertes) Arbeitszeugnis nach § 109 Gewerbeordnung. Die regionale Stellenbörse Kein Job? Kein Geld? Alles doof? Schau mal hier: JOBS-IM-SAARLAND.DE & FB.COM/JOBSIMSAARLAND

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