44 ÄNDERUNGEN IM TEILZEIT- UND BEFRISTUNGSGESETZ (TZBFG) Im neuen Jahr haben sich auch einige Sachen im TzBfG geändert. Hervorzuheben sind drei wesentliche vorgesehenen Änderungen im TzBfG: sog. Brückenteilzeit, Stundenanzahl bei Arbeit auf Abruf, Normierung einer Bandbreite. At Work Brückenteilzeit Im TzBfG wird durch den neuen § 9a TzBfG neben dem bestehenden Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Teilzeitarbeit (§ 8 TzBfG) ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (sog. Brückenteilzeit) eingeführt. Die Regelungen zur Brückenteilzeit greifen gestaffelt ab 46 Mitarbeitern ein. Diese Regelung soll es Arbeitnehmer einfacher machen von Vollzeit in Teilzeit und auch später wieder zurück in Vollzeit wechseln zu können. Mindeststunden Ist im Arbeitsvertrag keine Arbeitszeit bestimmt, wird künftig eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden – bisher 10 (§ 12 Abs. 1 TzBfG) – als vereinbart gelten. Normierung der Rechtsprechung Um Sicherheit von Arbeitnehmern bei der Abrufarbeit (§ 12 TzBfG) zu verbessern, dürfen Arbeitgeber nur begrenzt von der vereinbarten Arbeitszeit abweichen. So sollen bei einer vereinbarten Mindestarbeitszeit nur bis zu 25 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit zusätzlich abgerufen werden können. Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes. Über die Autorin: Maria Dimartino ist Rechtsanwältin mit Interessenschwerpunkt Arbeitsrecht. Sie ist als Rechtsanwältin und Referentin bundesweit tätig. Mehr Informationen unter: www.jurvita.de Zuvorbeschäftigung Die Rechtsprechung des BAG (länger als 3 Jahre) wurde vom BVerfG kassiert. Es sind entsprechende Gesetzesänderungen in Planung. Aktuell ist beim Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen darauf zu achten, dass es keine entsprechende Grundlage mehr gibt eine sachgrundlose Befristung bei irgendeiner Vorbeschäftigung mit dem selben Arbeitgeber zuzulassen. Fazit: Im Teilzeit- und Befristungsrecht sind einige Neuerungen zu beachten. Verträge müssen entsprechend angepasst werden. Die regionale Stellenbörse Kein Job? Kein Geld? Alles doof? Schau mal hier: JOBS-IM-SAARLAND.DE & FB.COM/JOBSIMSAARLAND
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