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Mediadaten des Magazins SaarWirtschaft der IHK Saarland

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Die Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer nimmt eine besondere Stellung im Kreis der Wirtschaftszeitschriften ein. Als offizielles Mitteilungsorgan der herausgebenden IHK erreichen Sie alle beitragspflichtigen und den Großteil der beitragsfrei gestellten Unternehmer des Kammerbezirks im Rahmen ihrer Mitgliedschaft. Damit ist die SaarWirtschaft flächendeckend in den Betrieben der Produktions-, Handels- und Dienstleistungsbranchen vertreten. Die Leser der SaarWirtschaft sind die Entscheider in ihren Funktionen als Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer und Betriebsleiter.

PREISLISTE #46

PREISLISTE #46 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDIN- GUNGEN FÜR ANZEIGEN UND FREMDBEILAGEN IN ZEITUNGEN UND ZEITSCHRIFTEN 1. GELTUNGSBEREICH Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Werbeaufträge, die von dem Kunden bei Inszene Media GmbH beauftragt werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen zu diesen AGB werden nur dann wirksam, wenn diese von Inszene Media GmbH schriftlich bestätigt wurden. 2. LEISTUNGSINHALT 2.1 Inszene Media GmbH vermarktet die Magazine POPSCENE, Originale in Saarbrücken, SaarWirtschaft welche Computer-to-Plate hergestellt werden. 2.2 Inszene Media GmbH und der Kunde können vereinbaren, einzelne (Einzelanzeigen) oder mehrere (Anzeigenkontingente) Anzeigen zu veröffentlichen. 2.3 Auf Wunsch des Kunden können Anzeigen nach dessen Vorschlägen und Ideen vom Grafikteam von Inszene Media GmbH gestaltet. Dieser Service wird getrennt berechnet und ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. 3. DRUCKVORLAGEN 3.1 Inszene Media GmbH akzeptiert nur digitale Daten als Druckvorlagen unter Ausschluss folgender Formate: PDF, EPS, TIFF, JPG, QuarkXPress, FreeHand, Adobe Illustrator, Photoshop. 3.2 Der Kunde hat etwaige Schriftarten und Bilder mitzuliefern. 3.3 Der Kunde hat Inszene Media GmbH bei Vertragsschluss einen Ausdruck seiner Vorlage zu senden. 3.4 Für Farbanzeigen müssen farbverbindliche Proofs (die vorweggenommene Simulation eines Druckergebnisses zur Revision) mitgeliefert werden. 3.5 Die Vorlagen können gespeichert auf CD oder DVD oder per Datentransfer an Inszene Media GmbH gesendet werden oder als E-Mail (maximale Größe 15 MB) an redaktion@popscene.club. 3.6 Der Kunde schickt Inszene Media GmbH das ausgefüllte Datenblatt zu, das unter www.popscene. club heruntergeladen werden kann. 4. ANZEIGENKONTINGENTE 4.1 Das Anzeigenkontingent ist eine Anzeige des Kunden, welche mehr als nur ein Mal veröffentlich werden soll. 4.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Anzeigen aus Anzeigenkontingenten innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss gänzlich durch den Kunden abzurufen. 4.3 Sollte der Kunde bei einer Kontingentvereinbarung während der Laufzeit nicht das vereinbarte Kontingent abgerufen haben, verfällt am Ende der Laufzeit das restliche Kontingent, ohne dass der Kunde hieraus Rechte ableiten kann. 5. VERTRAGSSCHLUSS 5.1 Verträge können schriftlich erfolgen. 5.2 Der Anzeigenauftrag des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag zwischen Inszene Media GmbH und dem Kunden kommt zustande durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung durch Inszene Media GmbH oder durch Ausführung des Auftrages. 6. RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN 6.1 Um die Veröffentlichung einer Anzeige zum vereinbarten Zeitpunkt sicherzustellen, muss der Kunde die unter 3. genannten Unterlagen in einwandfreier Qualität mindestens 15 Werktage vor der geplanten Veröffentlichung Inszene Media GmbH zur Verfügung stellen. Verzögerungen der Veröffentlichung oder Fehler, die auf den Inhalt der Druckvorlage oder sonstigen bereitzustellenden Unterlagen zurückzuführen sind, hat Inszene Media GmbH nicht zu verantworten. 6.2 Sofern der Kunde in den Anzeigen Marken, Logos oder sonstige geschützte Elemente verwendet, räumt er Inszene Media GmbH die entsprechenden Nutzungsrechte ein. 6.3. Anzeigen, die nach Vereinbarung ausschließlich in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei Inszene Media GmbH eingehen, dass dem Kunden noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn die Veröffentlichung auf diese Weise nicht auszuführen ist. 6.4 Stornierung ist nur möglich durch schriftliche Mitteilung an Inszene Media GmbH. Diese Mitteilung muss für alle Anzeigen spätestens 3 Wochen vor Anzeigenschluss der jeweiligen Ausgabe eingegangen sein. 7. RECHTE UND PFLICHTEN DER INS- ZENE MEDIA GMBH 7.1 Inszene Media GmbH veröffentlicht die Anzeige im unter 2.1 benannten Medium. 7.2 Inszene Media GmbH ist berechtigt, die jeweiligen Druckvorlagen des Kunden für spätere Aufträge aufzubewahren. 7.3 Inszene Media GmbH ist berechtigt, Anzeigen und Inhalte des Kunden nicht zu veröffentlichen, die direkt oder indirekt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmun- 6

PREISLISTE #46 gen verstoßen, sittlich anstößige, gewaltverherrlichende, rassistische, rufschädigende und/oder strafrechtlich relevante Inhalte enthalten oder deren Veröffentlichung aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt in diesen Fällen bestehen. 7.4 Inszene Media GmbH überprüft Anzeigen des Kunden weder sprachlich, inhaltlich noch rechtlich. Inszene Media GmbH ist nicht verpflichtet, Unterlagen, Daten, Anzeigen oder sonstige Informationen aufzubewahren, die im Rahmen eines Anzeigenauftrages überlassen wurden. 7.5 Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, können als solche deutlich kenntlich gemacht werden. 8. SCHUTZRECHTE 8.1 Der Kunde ist für die Inhalte der Anzeigen verantwortlich. Er stellt sicher, dass der Anzeigeninhalt und die Veröffentlichung der Anzeige durch Inszene Media GmbH keine Rechte Dritter verletzt. Die Verantwortung insbesondere für die wettbewerbs- und presserechtliche Zulässigkeit der Anzeige liegt ausschließlich bei dem Kunden. Inszene Media GmbH übernimmt keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Anzeige. 8.2 Sofern der Kunde schuldhaft seine Pflichten verletzt, stellt er Inszene Media GmbH von Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer Anzeige des Kunden geltend machen. Die Verteidigung der Inszene Media GmbH gegen sämtliche Klagen, Verfahren oder Ansprüche erfolgt in diesen Fällen auf Kosten des Kunden. Inszene Media GmbH kann ihre Rechtsanwälte und Verteidigung frei bestimmen. 9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 9.1 Der Kunde schuldet für die gewählte Leistung die vereinbarte Vergütung. Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro. 9.2 Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug, bei Vorauszahlung mit 3% Skonto. Bei Zahlungsverzug behält sich Inszene Media GmbH das Recht vor, neue Aufträge zur Veröffentlichung von Anzeigen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. 9.3 Inszene Media GmbH behält sich vor, in Einzelfällen die Leistungen nur gegen Vorkasse durchzuführen. 9.4 Sofern ein Kunde in Verzug gerät, ist Inszene Media GmbH berechtigt, die Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung vorübergehend einzustellen. Die Veröffentlichungszeit verlängert sich dadurch nicht. 9.5 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen. 10. GEWÄHRLEISTUNG 10.1 Inszene Media GmbH gewährleistet, dass die Anzeigen entsprechend dem jeweils üblichen technischen Standard wiedergegeben werden. Im Falle der Gewährleistung ist der Kunde berechtigt Nacherfüllung zu verlangen. 10.2 Der Kunde ist verpflichtet, die veröffentlichte Anzeige unverzüglich nach Beginn der Veröffentlichung zu überprüfen und etwaige Mängel zu rügen. Andernfalls gilt die Anzeige als genehmigt. 10.3 Unwesentliche Abweichungen im Farb- und Schriftbild, insbesondere aufgrund variierender technischer Darstellung oder Datenverarbeitung, berechtigen nicht zur Gewährleistung. 10.4 Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr. 11. HAFTUNG 11.1 Die Haftung der Inszene Media GmbH für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht worden sind, sowie eine Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt von der folgenden Haftungsbeschränkung unberührt. 11.2 Inszene Media GmbH haftet unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere wegen Verzug, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Inszene Media GmbH bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Der Schadensbetrag ist in diesen Fällen begrenzt auf das dreifache der Vergütung des einzelnen Anzeigenauftrages. 11.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten gesetzlicher Vertreter, sonstiger Organe, leitender und nichtleitender Angestellter sowie sonstiger Erfüllungsgehilfen. 12. DATENSCHUTZ Der Kunde verpflichtet sich, aufgrund der Anzeige erhaltene personenbezogene Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen verpflichtet. 13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 13.2 Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesen Fällen bemühen sich die Parteien, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen. 13.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Inszene Media GmbH. 7

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