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Leitfaden: Rechtssichere Internetseiten & Onlineshops – DSGVO-konform

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Dieser Leitfaden in seiner 8. Auflage (Stand Oktober 2021) unterstützt Unternehmen, sowie erstmalig auch Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (KdöR, wie Behörden, Kommunale Eigenbetriebe & AdöR) darin, rechtliche Probleme bzgl. der eigenen Internetpräsenz in der Praxis zu erkennen und zu beheben. Seit der letzten Neuauflage dieses Leitfadens im Jahr 2019 gab es erhebliche Änderungen der Rechtsprechung und der Gesetzgebung. Die Neuauflage gibt Ihnen eine erste Orientierung für die Erstellung einer Anbieterkennzeichnung (Impressum), die Inhalte einer Datenschutzerklärung und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben, den Fernabsatz (Online-Shops und Marktplätze wie Ebay, Amazon, Instagram Shops), die Stockfoto-Nutzung (Urheberrecht), das Markenrecht, Social-Media und Videokonferenzen sowie einen Einblick über den aktuellen Stand der Rechtsprechung. Aktuelle gesetzliche Anforderungen wurden ebenfalls hinzugefügt. Checklisten und Mustertexte für Anbieterkennzeichnungen helfen konkret bei der Absicherung Ihres Internetauftritts.

Rechtliche Anforderungen

Rechtliche Anforderungen an Online-Shops 4. Rechtliche Anforderungen an Online-Shops - Fernabsatzrecht Beim Verkauf von Waren im Online-Shop müssen die weitreichenden Vorgaben des Fernabsatzrechts beachtet werden. Während im amerikanischen Rechtskreis oftmals ein Kauf durch Präsentation des Produkts und direkten Kauf über einen PayPal-Button ohne große Informationspflichten durchgeführt wird, hat der europäische Online-Shop-Betreiber weitreichende Pflichten gegenüber dem privilegierten Verbraucher. Hier gilt es, zahlreiche europarechtliche und deutsche Regelungen zu beachten, um rechtlichen Fallstricken kontinuierlich aus dem Weg zu gehen. Durch die Corona-Pandemie haben viele Ladenbesitzer ihre Waren auch im eigenen Online-Shop, auf Ebay, Amazon oder über Social-Media-Seiten verkauft und sind zum ersten Mal mit echten Online-Vertriebsmodellen mit vergrößerter Reichweite in Kontakt gekommen. Nachfolgend fassen wir die wichtigsten Regelungen für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen über das Internet zusammen. Wir erläutern die rechtlichen Gefahren von B2C- Geschäften mit deutschen Verbrauchern über den eigenen Online-Shop, Handelsplattformen wie Amazon und Ebay und Social-Media-Shops wie Insta-Shops. Im Rahmen spezieller Warenangebote, wie z. B. dem Vertrieb von Lebensmitteln, von batteriegetriebenen Produkten, Arzneimitteln, Medizinprodukten, Chemikalien oder beim Abschluss von Kreditverträgen, Abos, oder Käufen über Apps bestehen ggf. noch weitere Besonderheiten, die dieser Leitfaden nicht abdeckt. Praxistipp: Abmahnsicherer Online-Shop? Geht das überhaupt? Beim Verkauf an Verbraucher sind viele Besonderheiten zu beachten. Die Rechtslage für Online-Shops ist im Grunde sehr stabil, wird aber in den Feinheiten durch immer neue Urteile und Spezialgesetze modifiziert. Problematisch für den Händler ist vor allem, bei seinen Produkten den Überblick zu behalten und stets die zutreffenden Gesetze anzuwenden. Generell raten wir dazu, sich beim Verkauf von Produktkategorien vorher über die rechtlichen Besonderheiten zu informieren oder fachgerecht beraten zu lassen. Probleme beim Online-Shop beginnen beim Fernabsatzrecht (Informationspflichten, Auszeichnung der Mehrwertsteuer, Lieferkosten, Lieferzeit, Widerrufsrecht) und gehen über spezialgesetzliche Vorschriften (wie z. B. Textilkennzeichnungsverordnung, Nahrungsmittelergänzungsverordnung) bis hin zu kniffeligen rechtlichen Feinheiten (Arzneimittel, Biozide, konkrete Kennzeichnungspflichten nach REACH- Verordnung). Wenn Sie also auch im Rahmen der Spezialgesetze auf der sicheren Seite sein möchten, sollten Sie mit einem spezialisierten Anwalt zusammenarbeiten, der umfangreiche Erfahrungen mit der rechtlichen Absicherung von Online- Shops hat, sodass Sie nicht in eine der weitverbreiteten Abmahnfallen tappen. Idealerweise bietet Ihnen der Spezialist direkt einen Update-Service mit an, der Ihnen bei Änderungen der Rechtslage zusätzliche Sicherheit bietet. RA Marcus Dury LL.M. Fachanwalt für IT-Recht 4.1 Unterschiede von B2C- und B2B-Online- Shops ln Bezug auf die rechtlichen Anforderungen an Online-Shops ist zwischen Online-Shops zu unterscheiden, die sich nur an Verbraucher richten (Business to Consumer = B2C) und Online- Shops, die sich ausschließlich an Unternehmer richten (Business to Business = B2B). Die rechtlichen Anforderungen an B2C-Shops sind dabei weitaus höher, als an B2B-Shops. Bei B2C-Shops müssen eine Vielzahl von Verbraucherschutzvorschriften eingehalten werden. Die hohe Schutzbedürftigkeit der privaten Käufer führt also zu erheblich größeren Informations-, Verhaltens-, und Belehrungspflichten seitens des Online-Shop-Betreibers. Es empfiehlt sich also, eine klare Trennung zwischen dem B2Cund dem B2B-Bereich eines Online-Shops durchzuführen. Dies kann durch Einrichtung eines eigenen Geschäftskundenbereiches, in dem - für Kaufleute im rechtlichen Sinn - dann auch die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) gelten. Zu- 29

Rechtliche Anforderungen an Online-Shops dem sollten Sie im Kopfzeilen- oder Fußzeilenbereich jeder Shop-Seite und im Bestellprozess darauf hinweisen, dass sich der B2B-Shop nicht an Verbraucher richtet, z. B. durch den Hinweis: „Verkauf nur an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Institutionen. Kein Verkauf an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB“. Ein Verkauf an Verbraucher muss bereits vor der ersten Bestellung verhindert werden. Dies kann durch eine Prüfung der Gewerbeeigenschaft erfolgen. Es muss unter allen Umständen verhindert werden, dass Verbraucher, schlimmstenfalls nur unter Angabe von Nettopreisen, bei Ihnen bestellen. Dies hätte zur Folge, dass ein Großteil der fernabsatzrechtlichen Regelungen nicht eingehalten werden und dies kann hohe Abmahnkosten verursachen. 4.2 Besonderheiten für B2C-Online-Shops 4.2.1 EU-Fernabsatzrecht und deutsche Fernabsatzregelungen Durch europaweite fernabsatzrechtliche Regelungen ist das Fernabsatzrecht in der gesamten EU relativ weit vereinheitlicht. Dennoch bestehen in einzelnen Ländern ggf. abweichende bzw. schärfere Regelungen. Wichtig ist, dass beim Verkauf an Verbraucher innerhalb der EU das Schutzniveau des Wohnortes des Verbrauchers nicht eingeschränkt werden darf. Entspricht der Shop geltendem deutschem Recht, ist der Shop größtenteils auch für den Verkauf in andere EU-Länder abgesichert, da die deutschen Regelungen zu den strengsten in Europa zählen. a) Aufnahme von AGB, Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsrecht, Musterwiderrufsformular im Online- Shop Ein Online-Shop benötigt Rechtstexte. Hierzu gehören AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen), Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsrecht, Musterwiderrufsformular. Diese Rechtstexte sollten individuell von einem spezialisierten Anwalt oder Online-Service erstellt werden und immer auf dem neuesten Stand gehalten werden. Je detaillierter und individueller die AGB sind, desto weniger rechtliche Probleme wird es im Online-Shop geben. Die gesamten Rechtstexte müssen jederzeit im Online-Shop abrufbar sein. Sie müssen auch nach Vertragsschluss dem Kunden in E-Mails bereitgestellt werden. b) Anpassung des gesamten Bestellprozesses und Bestellablaufs im Online-Shop Rechtliche Beratung Neben den Rechtstexten müssen die Online-Shops an die weiteren Vorschriften angepasst werden. Grundsätzlicher Anpassungsbedarf besteht unter anderem bei den Produktseiten, im Bestellprozess, den Versandbedingungen und Zahlungsbedingungen. Wichtig ist auch, dass bei den jeweiligen Produkten die rechtlichen Anforderungen und ggf. bestehenden weiteren Informationspflichten aufgenommen werden müssen. Der Händler muss zudem sicherstellen, dass die wesentlichen Eigenschaften des Produktes aufgelistet und die Rechtstexte transparent in den Vertrag einbezogen werden. Werden neben klassischen Produkten auch Dienstleistungen (wie z. B. Online-Tastings, Schulungen etc.) angeboten, sollten die AGB diesbezüglich modifiziert werden, so gibt es später keine Streitigkeiten, wenn der Kurs nicht stattfindet oder überraschend abgesagt wird. Praxistipp: Absicherung ist günstiger als Schadensbegrenzung Ein Online-Shop ist kostenintensiver als zunächst gedacht. Neben den hohen Kosten für die Erstellung des Online-Shops und das Marketing werden die entstehenden rechtlichen Kosten und der Aufwand zur Absicherung von den Shop-Betreibern oft nicht mit einkalkuliert. Durch die Veröffentlichung eines Online-Shops macht man sich jedoch angreifbar, da der Shop jederzeit überall abrufbar ist. Aufgrund der ständigen Verfügbarkeit und den vielen Feinheiten kann es ohne rechtliche Unterstützung schnell zu einer Abmahnung kommen. Die von Wettbewerbsverbänden geltend gemachten Abmahnkosten in Höhe von ca. 100 250 € erscheinen zunächst gering. Dies soll die Unternehmer dazu verleiten, die Sache “schnell aus der Welt zu schaffen”. Insbesondere die beigefügte Unterlassungserklärung birgt jedoch ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Tatsächlich ist durch Zahlung der Abmahnkosten und der Unterschrift unter die Unterlassungserklärung die Angelegenheit noch lange nicht erledigt. Wenn man die Unterlassungserklärung unterzeichnet, droht nämlich die „Verwirkung“ der Vertragsstrafe. Der Begriff “Verwirkung” bedeutet, dass bei einem erneuten Verstoß gegen die in der Unterlassungserklärung aufgeführten Verstöße eine Vertragsstrafe zu zahlen ist. Ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung schließt man nämlich einen sog. Unterlassungsvertrag mit dem Verein bzw. Verband. Dieser läuft mindestens die nächsten 30 Jahre. Dies bedeutet, dass bei ähnlichen Verstößen eine hohe Vertragsstrafe zwischen ca. 3.000 und 20.000 Euro (steigend je Verstoß) gefordert wird. Über die Optionen im Falle der Abmahnung sollten Sie sich daher gut beraten lassen. Viele größere Unternehmen tendieren dazu, überhaupt keine Unterlassungserklärungen abzugeben und stattdessen die einstweilige Verfügung abzuwarten. Welche Vor- und Nachteile eine einstweilige Verfügung durch ein zuständiges Gericht mit sich bringt, kann Ihnen ein spezialisierter Rechtsberater erklären. RA Marcus Dury LL.M. Fachanwalt für IT-Recht c) Anpassung der sonstigen Informationen des Online- Shops Produktbeschreibungen, FAQ, Versand- und Zahlungsinformationen Neben den Rechtstexten enthalten Online-Shops zahlreiche Informationstexte wie Produktbeschreibungen, FAQ, Versand- und Zahlungsinformationen. Die Produktdetailseiten müssen zwingend die rechtlich notwendigen Pflichtinformationen enthalten, dürfen jedoch nicht so „blumig“ formuliert sein, dass mehr versprochen wird, als beim Produkt enthalten ist. Bei Versand- und Zahlungsinformationen bzw. FAQ besteht das große Problem, dass man den Kunden an- 30

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