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Fibel!Gastro Juli/August 2020

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Das Szene!Magazin der Gastronomie

HYGIENEPLAN FÜR DIE

HYGIENEPLAN FÜR DIE GASTRONOMIE Mindestabstand, Trennwände, Sitzplatzpflich und andere Maßnahmen sollen das Infektionsrisiko beim Restaurantbesuch minimieren. Auch die Gäste-Erfassung ist verpflichtend. Seit 18. Mai ist der Lockdown der saarländischen Gastronomie beendet. Doch Voraussetzung für die Öffnung war die Einhaltung eines Hygieneplan, den Wirtschafts- , Verbraucherschutz- und Gesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit dem DEHOGA Saar und der Gewerkschaft NGG erarbeitet haben. Verlässliche Standards sollen sowohl Gäste als auch Beschäftigte schützen.

DIE WICHTIGSTEN PUNKTE (STAND MAI 2020): Mindestabstand von 1,5 Meter von jedem Sitzplatz aus zu den Sitzplätzen und der Tischfläche des Nebentisches sowie in Eingangsbereich und Sanitärräumen. Alternativ ist der Einbau von Trennwänden möglich. Sitzplatzpflicht, Thekenverbot und Bedienung nur am Tisch. Buffets sind verboten. Für die Bewirtschaftung ist eine Vorreservierung erforderlich. Gästen ohne Reservierung werden Sitzplätze zugewiesen. Name, Erreichbarkeit und Wohnort je eines Vertreters der anwesenden Haushalte sowie der vollständige Besuchszeitraum sind zu dokumentieren und für einen Monat aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Eine Mund-Nasen-Bedeckung müssen sowohl Mitarbeiter mit unmittelbarem Gästekontakt als auch Gäste, die sich abseits ihres Tisches bewegen, tragen. Am Eingang müssen Hinweisschilder die Gäste auf die wichtigsten Regeln hinweisen. Dort und auch in den Sanitäranlagen muss Händedesinfektionsmittel frei zugänglich und deutlich sichtbar zur Verfügung stehen. Warteschlangen im Eingangsbereich und vor Sanitärräumen sind zu vermeiden. Nach jedem Gastwechsel ist eine gründliche Reinigung berührter Flächen erforderlich (z. B. Tische, Armlehnen, alle Gegenstände in den Gastzimmern, Handläufe, Türgriffe). Benutztes Geschirr ist mit Seifenlauge und mit einer Mindesttemperatur von 60 Grad Celsius zu spülen. Gasträume müssen regelmäßig gelüftet werden. Kontaktloses Bezahlen wird empfohlen. Alternativ sind Vorkehrungen für den Bezahlvorgang zu treffen, wie beispielsweise eine Geldablage. Es gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen für den privaten Bereich, sowohl für den gesamten Beherbergungsbetrieb als auch für die Tischgesellschaft im Restaurant. Außerdem müssen die allgemeinen Vorgaben des Lebensmittel-Hygienepakets weiterhin beachtet werden. Der gesamte Hygieneplan steht unter www.corona.saarland unter der Rubrik "Infos Wirtschaft" in der Kategorie "Dokumente" zum kostenlosen Download bereit.

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