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ARBEITSZEUGNIS - KLINGT

ARBEITSZEUGNIS - KLINGT DOCH GUT? Nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Während eines Arbeitsverhältnisses kann ein Zwischenzeugnis verlangt werden z.B. beim Wechsel eines Vorgesetzten oder einer wesentlichen Änderung des Aufgabenbereichs. Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen • Einfaches Zeugnis • Qualifiziertes Zeugnis Der Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses stellt sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer vor Herausforderungen. Die Zeugnissprache ist komplex, Form und Aufbau eines Zeugnisses müssen gewahrt sein. Die Zeugnissprache klingt immer gut, ist es aber häufig nicht. Äußere Form eines Arbeitszeugnisses • Schriftlich auf Geschäftspapier (keine E-Mail) • Vom Chef, Geschäftsführer, Personalmanager unterschrieben Inhalt eines einfachen Zeugnisses: • Art der Tätigkeit • Dauer der Tätigkeit Inhalt eines qualifizierten Zeugnisses • Genaue Tätigkeitsbeschreibung • umfassende Leistung- und Verhaltensbeurteilung • Danke-, Bedauern- und Gute Wünsche-Formel Der Arbeitgeber ist verpflichtet ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Zeugnis auszustellen, welches den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen nicht behindern darf. Aufbau qualifizierten Arbeitszeugnisses • Briefkopf Arbeitgeber • Überschrift • Leistungsbeurteilung • Sozialverhalten • Ausstellungsgrund auf Wunsch des Arbeitnehmers • Schlussformel • Ausstellungsdatum, Ort und Unterschrift des Arbeitgebers Fazit Arbeitszeugnisse sind oft Teil eines Rechtsstreites. Informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie ein Arbeitszeugnis sagt nicht nur etwas über den Beurteilten aus, sondern auch über den Aussteller. Bild: privat Über die Autorin: Maria Dimartino ist Rechtsanwältin mit Interessenschwerpunkten Individual- und Kollektivarbeitsrecht, Datenschutz und Neue Medien. Den Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht hat Sie erfolgreich absolviert. Sie ist als selbstständige Rechtsanwältin und Referentin bundesweit tätig. Mehr Informationen unter: www.jurvita. Die regionale Stellenbörse Kein Job? Kein Geld? Alles doof? Schau mal hier: JOBS-IM-SAARLAND.DE & FB.COM/JOBSIMSAARLAND

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