Aufrufe
vor 3 Jahren

POPSCENE Februar 02/21

Das total umsonste Popkulturmagazin

ANZEIGE JOBS Auch beim

ANZEIGE JOBS Auch beim Arbeiten aus dem Home-Office darf der Schutz von personenbezogenen Daten nicht zu Kurz kommen. Auch hier gelten die datenschutzrechtlichen Vorgaben (DSGVO, BDSG). Hierfür müssen vom Arbeitgeber insbesondere technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen (TOM) werden. Technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen (TOM) Dazu gehört z.B. die Nutzung von einer sicheren Internetverbindungen um einen sicheren Datentransfer zu ermöglichen. Wichtig ist, dass nur vom Arbeitgeber freigegebene Software und Dateien verwendet werden. Mitarbeiter müssen sicherstellen, dass außer ihnen niemand (auch keine Familienangehörige, Mitbewohner) Zugang zu den verwendeten mobilen Endgeräten haben. Passwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden oder fahrlässig leicht zugänglich aufbewahrt werden (kein Passwortzettel am Monitor).Für die Installation und Löschung von Dateien sollte es Regeln geben. Keine Dauerüberwachung Zudem bleibt zu beachten, dass neben der Einhaltung der Datenschutzvorschriften auch die Beschäftigten im Home-Office/ mobilen Arbeiten selbst ein Recht auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten haben. Eine Dauerüberwachung oder heimliche Leistungsüberwachung darf daher nicht geschehen. Der Arbeitgeber HOME-OFFICE UND DATENSCHUTZ darf Betriebsmittel und Arbeitsleistung nur unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften überwachen. Sensibilisieren Sie Beschäftigte Da die häufigste Fehlerquelle der Mensch ist, ist es umso wichtiger Personen für den Datenschutz zu sensibilisieren. Beschäftigte sollte also nicht gerade nicht bei schönen Wetter auf dem Balkon oder im Garten laut über empfindliche Details zu Firmen- oder Kundenangelegenheiten sprechen, so dass der Nachbar auch alles mitverfolgen kann und vielleicht in den Social-Media kommentiert. Ebensowenig sollten solche Gespräche im Bus oder Bahn erfolgen oder zwischen Tür und Angel bei Kundenverkehr im Büro. Datenschutz regeln Es ist wichtig Regeln für den Datenschutz zu schaffen z.B. in einer Richtlinie oder einer Betriebsvereinbarung. Um den Datenschutz zu überwachen sollte hier in der Home-Office Vereinbarung dem Arbeitgeber/Datenschutzbeauftragten ein entsprechendes Recht eingeräumt werden. Daher muss auch eine entsprechende Klausel diesbezüglich aufgenommen werden. Fazit: Die Digitalisierung bringt Chancen und Herausforderungen mit sich. Qualifizierung im Bereich Anwenderwissen und Datenschutz werden in Zukunft unerlässlich sein. ÜBER DIE AUTORIN: Maria Dimartino ist Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkten Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz. Sie ist als Rechtsanwältin und Referentin bundesweit tätig. Mehr unter: jurvita.de Kein Job? Kein Geld? Alles doof? Schau mal hier: JOBS.POPSCENE.CLUB

Haste das schon gehört? Das hört man nur auf popscene.club/radio Das Beste aus zehn Jahren POPSCENE zum Anhören.

ANZEIGE // SUMMACOM

POPSCENE E-Paper Kiosk

POPSCENE - Das total umsonste Popkulturmagazin - Alle Ausgaben seit 2009

POPSCENE E-Paper Kiosk

Entdecke unsere kostenlosen E-Guides und erlebe Deine Region hautnah! Neben POPSCENE bieten wir interessante Broschüren, Leseproben und Magazine aus den Bereichen Tourismus, Kultur und Unterhaltung. Unsere Inhalte sind multimedial gestaltet und enthalten Fotos, fesselnde Videos und unterhaltsame Audioclips. Tauche ein und erhalte einen faszinierenden Überblick über unsere Region.

Erlebe Deine Region - E-Paper Kiosk

CityCards - Die originalen Gratispostkarten